Résumé
In einem Schuldverhältniss, sind mindestens zwei bestimmte Parteien daran verpflichtet, eine Forderung zugunsten des anderen zu erfüllen : in dem Beispiel des Kaufvertrags, im Paragraph 433 (1) und (2) BGB ist der Käufer verpflichtet, « dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen » ; der Verkäufer soll parallel dem Käufer die Sache übergeben und das Eigentum an diese frei von Sach- und Rechtsmängelne Sache verschaffen. Ein anderes Beispiel ist der Mietvertrag, im Paragraph 535 BGB geregelt, in dem der Vermieter verpflichtet ist, « dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren » und der Mieter dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.
Es kann passieren, dass diese Vertragspflichten von einem der beiden nicht erfüllt sind. Die erste Sachlage, also die Nichterfüllung, ist « Unmöglichkeit » genannt, da es für eine Partei unmöglich ist, die Leistung durchzuführen. Die Gründe dafür können vielfältig sein und können zum Zeitpunkt der Begründung des Vertrags oder später erscheinen. Es soll nebenbei zwischen vom Schuldner oder vom Gläubiger zu vertretende Leistung unterschieden sein.
Für den Gegenleister erscheinen dann neue Rechte gegenüber seinem Vertragspartner. Das wichtigste Recht ist ein Recht zu Rücktritt, welches mit unterschiedlichen Schadensersatzansprüche kombiniert sein kann. Dieses Recht erscheint nur in besonderen Sachlagen, wenn die Erwartungen des Anspruchsinhaber aus einem gegenseitigen Schuldverhältniss jeder Art, nicht erfüllt sind oder sein können. Dieser Anspruchsinhaber hat dann das Recht den Vertrag zu verlassen, damit er im Zukunft nicht mehr mit diesem Vertrag gebunden ist. Der Vertrag wird dann ex nunc, d.h ab jetzt, rückabwickelt.
In einem ersten Teil werden die Gründe des Rücktritt erklärt, also in wie fern der Vertragspartner vom Vertrag rücktretten kann und welche Grundlagen er berufen darf. Zuletzt wir der Mechanismus des Rücktrittes in sich selbst erlautert.
Verzeichnis:
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
I) Die Leistungsbefreiung : die Nichterfüllung des Vertrages
1. Bestimmung der Vertragspflicht
2. Ausbleiben der Leistung : die Unmöglichkeit
II) Eine Folge der Nichtleistung : der Rücktritt
1. Voraussetzungen des Rücktritts
2. Rechtsfolgen des Rücktritts
Zusammenfassung
Abkürzungsverzeichnis
Quellen